Konvent der wissenschaftlichen Mitarbeiter
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Der Konvent der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (KdwM)

Der Konvent der wissenschaftlichen Mitarbeiter/-innen (KdwM) ist das Gremium, in dem Vertreter/-innen der wissenschaftlichen Mitarbeiter/-innen aller Fakultäten und Gremien der Universität (Senat, Fachbereichsräte, Kommissionen) zusammenkommen. Er sichert den Austausch von Informationen und koordiniert die Aktionen zur Durchsetzung der Interessen von Doktoranden/-innen, Habilitanden/-innen, befristet und unbefristet Beschäftigten. Darüber hinaus tritt der KdwM fächerübergreifend für die Belange der Wissenschaften ein.

Der KdwM entsendet Delegierte zum Landesverband Wissenschaftler in Bayern.

Vertreter/-innen des KdwM verhandeln regelmäßig mit Ministerien, Abgeordneten, wichtigen Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens und Vertretern/-innen der Presse. Vertreter/-innen des KdwM engagieren sich unter anderem in folgenden Gremien und Einrichtungen (gemäß BayHSchG Art. 19 Abs. 5 Satz 3):

  • Senat (2 Vertreter/-innen)
  • Hochschulrat (1 Vertreter/-in)
  • Erweiterte Hochschulleitung (1 Vertreter/-in)
  • Fakultätsräten (2 oder 4 Vertreter/-innen; durch die Grundordnung geregelt)
  • Leitungsgremien (1 Vertreter/-in)
  • Strategieausschuss (2 Vertreter/-innen)
  • Forschungsausschuss (2 Vertreter/-innen)
  • Ausschuss für Lehre und Studium (2 Vertreter/-innen)
  • Untersuchungsausschuss (2 Vertreter/-innen)
  • Münchner Zentrum für Lehrerbildung (2 Vertreter/-innen; 1 Vertreter/-in im Vorstand)
  • Studienzuschusskommissionen (zentral/dezentral jeweils 1 Vertreter/-in)
  • Berufungskommissionen (1 Vertreter/-in)

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