Selbstverpflichtungserklärung der bayerischen Universitäten zum Mittelbau
Grundsätze der staatlichen bayerischen Hochschulen zum Umgang mit Befristungen nach dem WissZeitVG und zur Förderung von Karriereperspektiven für den wissenschaftlichen Nachwuchs
Zuletzt waren wir maßgeblich beteiligt an der Selbstverpflichtungserklärung der Universitäten Bayerns vom März 2015 zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses. (Bernhard Emmer war als Landessprecher Mitglied der entsprechenden ministeriellen Kommission.) Sie beinhaltet:
• Erstbefristung mindestens ein Jahr
• Orientierung der Vertragsgesamtlaufzeit am Qualifikationsziel
• Betreuungsvereinbarungen
• Mindestens halbe Stelle für befristet beschäftigte wiss. Mitarbeiter/innen
• Unterstützung und Beratung zur Vereinbarkeit von Familie und Qualifikation
• Weiterentwicklung von Beratung und Information hinsichtlich Karriere
Wir werden an der weiteren Ausgestaltung dieser Punkten arbeiten!
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